Alle Bilder (c) Detlev Schneider;
Weibsstück- Menschliche Auslese
Ich kann zwar verstehen, dass Eltern, die ein behindertes Kind auf die Welt bringen, an den neuen Lebensumständen verzweifeln, aber ich kann nicht verstehen, dass Babys künftig schon im Bauch aussortiert werden sollen. Denn gegenwärtig sorgt ein Urteil des OHG in Österreich für Aufruhr, in dem die Kärntner Krankenanstalten und Betriebsgesellschaft verurteilt wurde, Unterhalt für ein behindert geborenes Kind zu bezahlen und zwar rückwirkend seit der Geburt! Die Behinderung des Kindes sei bei einer gynäkologischen Untersuchung während der Schwangerschaft übersehen worden. Der Arzt hätte die Behinderung erkennen, die Eltern aufklären und zu einer Abtreibung raten müssen. Hat er aber nicht. Mit dem in diesem Urteil geltend gemachten Schadensersatzrecht wurde das behinderte Kind zum „Schadensfall“. Der Oberste Gerichtshof hat zum ersten Mal explizit ausgeführt, dass das „gesamte Kind“ in Rechnung zu stellen sei, nicht nur der durch die Behinderung bedingte Mehraufwand. Wenn Menschen zu „Fällen“ werden und Ärzte aus Angst vor weiteren Schadensersatzklagen Übervorsicht walten lassen, wenn mögliche Behinderungen am ungeborenen Kind vermutet, aber nicht einmal bewiesen sind - z.B. könnte eine quer liegende Nabelschnur im Ultraschallbild falsch interpretiert werden- zu einer steigenden Abtreibungsquote führen, dann erinnert mich das- sorry- an das Dritte Reich und dessen menschliche Auslese. Auch Ärzte sind nur Menschen und die Technik ist nicht immer zuverlässig, oder?



© M.Th. Kroetz Relin 2008- erschienen in "Die Aktuelle"   Heft 15
 
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